Diese Versicherungen können Sie absetzen
21.04.2025Inhalt

Versicherungen sind teuer und können je nach Umfang und Anzahl der Versicherungspolicen jedes Jahr mehrere hundert Euro kosten. Daher fragen sich viele Steuerzahler/innen, welche Versicherungen sie absetzen können und wie.
Als Faustregel gilt: Kosten Ihrer Lebensführung, die unvermeidbar Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, definiert der Gesetzgeber als Sonderausgaben. Aus diesem Grund werden Sie steuerlich begünstigt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was sind Sonderausgaben?
Nicht von der Steuer absetzen kann man hingegen reine Sachversicherungen, da sie vermeidbar sind, also weder der Vorsorge dienen noch für die Ausübung des Berufes erforderlich sind.
Welche Versicherungsbeträge kann ich absetzen?
a) Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung)
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Versorgungswerk / Alterskassen
- Private Rentenversicherung: Rürup-Verträge
Hinweis: Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es eine Maximalgrenze. Die liegt für die Steuererklärung 2024 bei 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Ehepaare.
ÜBRIGENS:
Seit 2023 berücksichtigt das Finanzamt 100 Prozent dieser Maximalgrenze. Bis 2022 waren es nur höchstens 94 Prozent. Wenn Sie rentenversicherungspflichtig waren, wurde Ihnen der Abzug zudem um den Arbeitgeberteil gekürzt.
b) Riester-Verträge (Zusatzversorgung)
Sie können die jährlichen Riester-Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung eintragen. Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die Sie selbst einzahlen, sondern auch die staatliche Zulage. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was ist die Riester-Rente?
c) Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Eine Auswahl der Häufigsten:
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Krankenzusatzversicherung (z. B. Zahnzusatzversicherung)
- Krankentagegeldversicherung / Krankenhaustagegeldversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Unfallversicherung (anteilig für Freizeit)
- Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Kapitallebensversicherung (wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde)
- Sterbegeldversicherung (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Leistung nur im Todesfall)
Hinweis: Allerdings nur bis maximal 1.900 Euro für Arbeitnehmer/innen und Beamte, 2.800 Euro für Selbstständige. Für Verheirateten gilt der doppelte Betrag.
Da die Grenze mit 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro sehr gering ist, werden die Steuerzahler/innen nur wenig entlastet: Mit Basiskranken- und gesetzlicher Pflegeversicherung ist der Höchstbetrag oft schon erreicht. Dafür berücksichtigt das Finanzamt diese aber stets in tatsächlicher Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag übersteigen.
d) Berufliche Policen
- Unfallversicherung (Anteilig für die Arbeit)
- Berufshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung für den Beruf, wie zum Beispiel eine Berufsrechtschutzversicherung
Hinweis: Diese Versicherungen können Sie unbegrenzt als Werbungskosten angeben.
Welche Nachweise muss ich mitliefern?
Alle Versicherungsbeiträge, die auf Ihrem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind (wie die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung), müssen Sie nicht nachweisen. Für alle anderen Versicherungen gilt: Sie dürfen nur absetzen, was Sie tatsächlich bezahlt haben. Eine Rechnung ist dem Finanzamt häufig nicht genug. Bewahren Sie daher auch die entsprechenden Kontoauszüge auf.
Wo trage ich die Versicherungen ein?
Die meisten Versicherungen tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Beruflich bedingte Policen hingegen werden bei der Steuererklärung unter den Werbungskosten angeführt – Anlage N der Steuererklärung. Für Riester-Verträge gibt es zusätzlich die Anlage AV.
Klingt kompliziert?
Diese Versicherungen können Sie NICHT absetzen:
- Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
- Kapitallebensversicherung (wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, denn dann gilt Sie als Geldanlage)
Auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind keine Angaben in den Steuerformularen nötig. Grund: Die Beiträge werden bereits direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: bAV: So funktioniert die private Altersvorsorge.